Erstattung

Kostenübernahme von privaten Krankenkassen oder Zusatzversicherungen:

Praxen von Heilpraktiker*innen (für Psychotherapie) haben grundsätzlich keine Kassenzulassung. Diese ist allein Ärzt*Innen und approbierten Psychotherapeut*innen mit Kassensitz vorbehalten. Deshalb werden die Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Sind Sie privat versichert oder haben eine entsprechende Zusatzversicherung für Heilpraktiker*innen (für Psychotherapie) können Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Gebühren werden dort jedoch nach einer Verordnung aus dem Jahr 1985 berechnet werden, die sich nicht der allgemeinen Kostenentwicklung in Deutschland angepasst hat und decken somit nicht die entstandenen Kosten.
Bitte erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Krankenkasse in welcher Höhe sie welche Behandlungen bezahlt.
Heilpraktiker*innen (für Psychotherapie) haben keine Möglichkeit selbst mit der Krankenkasse abzurechen.

Übernahme der Therapiekosten bei Betroffenen von sexualisierter Gewalt

Menschen, die sexualisierte Gewalt in ihrer Kindheit und Jugend erlebt haben können einen Antrag beim Fonds sexueller Missbrauch https://www.fonds-missbrauch.de/ stellen. Dieser Fonds bezahlt bis zu 10.000 € für Leistungen, die helfen das Leid zu lindern u.a. Therapien, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden. Der Missbrauch muss dafür vor 2013 und im familiären Umfeld oder Institutionen stattgefunden haben.
Für die Antragsstellung können Sie sich an verschiedene Beratungsstellen wenden oder sich von mir unterstützen lassen.
Achtung: Sie müssen sich leider auf eine lange Bearbeitungszeiten beim Fonds und lange Wartezeit bei der Zahlung der Beträge einstellen. Sprechen Sie mich an oder eine entsprechende Fachstelle.

Vorteile von selbst finanzierten (Therapie-) Sitzungen:

  • Zeitnahe Terminvergabe statt langer Wartezeiten
  • Kein Zeitdruck – ich lasse genügend Abstand zwischen den einzelnen Sitzungen
  • Sie können selbst entscheiden, welche Methoden Ihnen weiterhelfen. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nur die klassische Therapieverfahren (Psychoanalyse, Verhaltenstherapie, tiefenpsychologische Therapie und neuerdings systemische Therapie).
  • Sie bekommen von mir keine Diagnosen, die bei Ihrer Krankenkasse gespeichert und nicht mehr gelöscht werden können. Solch ein Eintrag kann für die freie Berufswahl oder Versicherungen (z.B. Lebensversicherung) ein Hindernis darstellen.

Leider werden Diagnosen von Ärzt*innen oder Psychotherapeut*innen häufig viel zu schnell im Erstgespräch gestellt, ohne dass sich die betreffende Fachpersonen Gedanken um die Folgen machen. Es wird nicht bedacht, dass Diagnosen den Heilungserfolg und auch die eigene Identität beeinflussen können, wenn z.B. statt einer Posttraumatischen Belastungsstörung (gut behandelbar) eine Borderline-Diagnose (schwer behandelbar) vergeben wird.

Und das Beste zum Schluss:

  • Hohe Motivation schnell wieder fit zu sein und aktive Mitgestaltungsmöglichkeiten